Kosten

 

Für selbstzahlende Eltern erfolgt die Abrechnung über einen Monatsbeitrag.

Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen trägt das zuständige Jugendamt die Kosten der Lerntherapie.
Unsere Praxis ist von den Jugendämtern Tübingen, Reutlingen und Böblingen als Facheinrichtung gemäß §35a SGB VIII anerkannt.